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12.03.2013 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Geldwerter Vorteil beim Erwerb eines vergünstigten Jobtickets

| Räumen Sie Ihren Mitarbeitern durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket) ein, fließt der geldwerte Vorteil den Mitarbeitern in dem Zeitpunkt sofort zu, in dem sie die Jahresnetzkarten erwerben. Entsprechend fließt denjenigen, die keine Jahresnetzkarten erwerben, kein Arbeitslohn zu. So lautet das Resümee einer Entscheidung des BFH. |