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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Gutschein über „Kraftstoff“ und 44-Euro-Grenze

von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Seit 01.01.2020 gelten nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine als Sachbezug und sind im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze begünstigt. WVV geht der Frage nach, welche Gestaltungen noch begünstigt sind. |

 

Frage: Der Agenturinhaber stellt seinem Mitarbeiter einen Gutschein über z. B. „Kraftstoff“ über 44 Euro aus. Der Mitarbeiter tankt an einer Tankstelle. Danach erstattet ihm der Agenturinhaber 44 Euro. Ist diese Gestaltung begünstigt?

 

Antwort: Die Ausgabe des Gutscheins über „Kraftstoff“ mit anschließender Kostenerstattung dürfte nicht begünstigt sein.