· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Jobticket für Arbeitnehmer: Lohnsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzen
| Das Jahres-Jobticket war lange ein beliebtes Instrument, um Arbeitnehmer mit steuerfreien Leistungen zu binden und die Steuerprogression auszuhebeln. Probleme in der Praxis bereitete ein BFH-Urteil, wonach bei einem Jahresticket der geldwerte Vorteil in voller Höhe zufließt, auch wenn der Arbeitgeber die Zahlungen an den Verkehrsbetrieb monatlich leistet. Die Sachbezugs-Freigrenze von 44 Euro war somit nicht mehr nutzbar. Sie können sie aber „reaktivieren“, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die verbliebenen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. |
Jobtickets und die 44-Euro-Freigrenze
Jobtickets sind Zeitkarten (Monats- oder Jahresfahrkarten), die der Arbeitgeber bei dem Verkehrsunternehmen vergünstigt erwirbt. Gibt er sie unentgeltlich oder verbilligt an seine Arbeitnehmer weiter, müssen diese den geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Der Vorteil kann grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, wenn er 44 Euro im Monat nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).
OFD Nordrhein-Westfalen zeigt Gestaltungsmöglichkeiten
Der BFH hat beim Jahresjobticket für Unruhe und Unsicherheit gesorgt (BFH, Urteil vom 14.11.2012, Az. VI R 56/11, Abruf-Nr. 130630).
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