10.01.2017 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Kindergartenzuschuss: Rückfallklauseln vermeiden!
| Der Kindergartenzuschuss ist ein beliebtes Gestaltungsmittel, um den Nettolohn der Arbeitnehmer zu optimieren. Werden gewisse Voraussetzungen eingehalten, ist dieser nach § 3 Nr. 33 EStG lohnsteuerfrei. Rückfallklauseln, wonach der Zuschuss etwa bei Eintritt der Schulpflicht als normaler Barlohn zu bezahlen ist, sollten dabei vermieden werden. Nach Ansicht der OFD Nordrhein-Westfalen entfällt nämlich in diesen Fällen von Anfang an die Steuerfreiheit. |
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