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27.09.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

Krankenzusatzversicherungen: Bar- oder Sachlohn je nach Fall

| Arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen der Arbeitnehmer sind Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz verlangen kann. In dem Fall ist die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze nutzbar. Demgegenüber sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer Krankenzusatzversicherung der Arbeitnehmer Barlohn. Dies hat der BFH in 2 Urteilen entschieden. |