· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Lohnsteuerliche Behandlung bei Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones an Mitarbeiter
| In vielen Agenturen erhalten Mitarbeiter ein betriebliches Smartphone, das sie auch privat nutzen dürfen. Es gibt aber auch Fälle, in denen Mitarbeiter ein hochwertigeres als das angebotene Smartphone wünschen, dem Agenturinhaber den Mehrpreis zahlen und im Gegenzug das Gerät übereignet bekommen. Und dann gibt es noch Fälle, in denen Mitarbeiter ihre privaten Smartphones zu dienstlichen Zwecken nutzen und dafür vom Agenturinhaber einen Zuschuss erhalten. Für diese drei Gestaltungen gelten unterschiedliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln. |
Überlassung eines Smartphones zur privaten Nutzung
Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie Smartphones, Handys, Laptops, Tablets etc. kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern steuerfrei zur privaten Nutzung überlassen. Diese Möglichkeit eröffnet § 3 Nr. 45 EStG.
Begünstigt sind Mitarbeiter
Die Steuerbefreiung kommt nur in Bezug auf Arbeitnehmer in einem aktiven Dienstverhältnis in Betracht. Hierunter fällt auch ein Minijob.
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