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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Mehr netto: Freiwilliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Fahrtkostenzuschuss umwandeln

| Wenn Sie Ihren Mitarbeitern auf freiwilliger Basis ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen, fressen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge davon den größten Teil auf. Die Alternative lautet: Wandeln Sie dieses Weihnachts- oder Urlaubsgeld in einen Fahrtkostenzuschuss um. So sorgen Sie dafür, dass der größte Teil des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes im Portemonnaie Ihrer Mitarbeiter ankommt. Und als Arbeitgeber zahlen Sie geringere Beiträge zur Sozialversicherung. |

 

Der steuer- und arbeitsrechtliche Hintergrund

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern Fahrtkosten bis zur Höhe der Entfernungspauschale erstatten und pauschal mit 15 Prozent versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG). Voraussetzung ist, dass Sie die Entfernungspauschale zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen. Maßgebend ist dabei der arbeitsrechtlich geschuldete Arbeitslohn.

 

Vom Umwandlungsmodell profitieren beide Seiten

Zahlen Sie zum Beispiel das Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld freiwillig, dann gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zum arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn. In dieser Situation können Sie Fahrtkostenzuschüsse anstelle des freiwilligen Urlaubs- oder Weihnachtsgelds zahlen und die Lohnsteuer pauschal mit 15 Prozent berechnen und abführen.