· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
So können Agenturinhaber Auszubildenden steuergünstige Fahrtkostenzuschüsse gewähren
von Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, Steuerberater, Rentenberater, und Diplom-Finanzwirt (FH) Markus Rossbach, Steuerberater
| Gerade in Zeiten hoher Kraftstoffkosten werden viele Auszubildende erheblich durch die Fahrtkosten zur Agentur und zur Berufsschule belastet. Viele Agenturinhaber suchen nach steuergünstigen Möglichkeiten, sich an den Aufwendungen zu beteiligen, um die Auszubildenden zu entlasten. Lernen Sie die steuergünstigen Gestaltungen kennen. |
Pauschalbesteuerung der Fahrten Wohnung - Agentur
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Aufwendungen des Auszubildenden für Fahrten zwischen Wohnung und Agentur (Arbeitsstätte) zu bezahlen und diese nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG pauschal zu versteuern. Sie müssen dabei allerdings zwei Dinge beachten:
- 1.Sie müssen die Zuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und Agentur zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Ausbildungsvergütung zahlen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig