· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
So können Sie Ihren Mitarbeitern Fahrtkostenersatz steuerbegünstigt zuwenden
| Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Fahrten Ihrer Mitarbeiter von der Wohnung zur Agentur bezuschussen können, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. Neben Tankgutscheinen bietet sich Fahrtkostenersatz an. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie beim Fahrtkostenersatz richtig vorgehen, damit Ihr Zuschuss steuerbegünstigt ist. |
Das Modell Fahrtkostenersatz
Sie als Arbeitgeber können Zuschüsse, die Sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für die Fahrten von der Wohnung zur Agentur (erste Tätigkeitsstätte) zahlen, mit 15 Prozent pauschal lohnversteuern (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG). Hinzu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag. Ihre Steuerlast beträgt insgesamt zirka 17 Prozent. Aufgrund der Pauschalierung bleibt die Zuwendung sozialversicherungsfrei.
Fahrtkostenersatz hat also folgenden Vorteil: Würden übliche SV-Beiträge von zirka 40 Prozent anfallen, wäre allein der Arbeitgeberanteil mit zirka 20 Prozent höher als die pauschal vom Arbeitgeber zu tragende Steuer.
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