· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten Wohnung-Tätigkeitsstätte und Jobtickets
| Zum 01.01.2019 wurde die Steuerfreiheit von Jobtickets und Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln wiedereingeführt. Auch die Mitarbeiter in Ihrer Versicherungsagentur können davon profitieren. |
Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen
Steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, zu den Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 3 Nr. 15 S. 1 EStG).
Leistungen des Arbeitgebers
Von der Neuregelung des § 3 Nr. 15 S. 1 EStG begünstigt sind seit 2019 also
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