06.02.2013 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährte Leistungen
| Die Umwandlung von Barlohn in Zusatzleistungen ist steuerlich nicht begünstigt. Das ist bekannt und vom BFH jüngst wieder bestätigt worden. Neu ist, dass auch vermeintlich freiwillige Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zählen können und damit nicht lohnsteuerfrei oder lohnsteuerpauschaliert in Zusatzleistungen umgewandelt werden können (BFH, Urteile vom 19.9.2012, Az. VI R 54/11 und VI R 55/11; Abruf-Nr. 123619 und 123620 ). |
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