03.08.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Zuschüsse für Fahrtkosten und Internetnutzung
| Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung dürfen nur dann pauschal lohnversteuert werden, wenn die Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden. So entschied das FG Düsseldorf. |
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