Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

03.11.2020 · Nachricht · Arbeitslohn

Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber

| Zahlt der Arbeitgeber Verwarnungsgelder wegen Falschparkens seiner angestellten Mitarbeiter mit einem betrieblichen Pkw, leistet er als Halter des Pkw die Zahlung wegen einer ihm gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt daher nicht zu Arbeitslohn des Mitarbeiters, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Das hat der BFH klargestellt. Damit ist der Fall aber nicht zu Ende. |