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13.02.2018 · Nachricht · Bausparen

Entschädigungszahlung der Bausparkasse ist steuerpflichtig

| Bausparkassen leisten im Zusammenhang mit der Kündigung von zuteilungsreifen Bausparverträgen oft Entschädigungszahlungen an die Bausparer. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun klargestellt, dass diese Entschädigungszahlungen zu versteuern sind. |