13.02.2018 · Nachricht · Bausparen
Entschädigungszahlung der Bausparkasse ist steuerpflichtig
| Bausparkassen leisten im Zusammenhang mit der Kündigung von zuteilungsreifen Bausparverträgen oft Entschädigungszahlungen an die Bausparer. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat nun klargestellt, dass diese Entschädigungszahlungen zu versteuern sind. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig