· Fachbeitrag · Betriebliche Altersversorgung
Staatlicher Zuschuss zur bAV bei Kleinverdienern ‒ ein Mittel zur Mitarbeiterbindung
von Dipl.-Finw. Tobias Arndt, Wermelskirchen
| Ab 2018 wird mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein bAV-Förderbetrag für Arbeitnehmer mit geringerem Verdienst eingeführt. WVV erläutert Ihnen die Voraussetzungen, um von dem „Sofort-Zuschuss“ des Fiskus von 30 Prozent profitieren zu können. |
Kleinverdienergrenze
Der Arbeitgeber kann den bAV-Förderbetrag für Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, deren Entgelt ‒ abhängig vom Lohnzahlungszeitraum ‒ folgende Brutto-Beträge nicht übersteigt (§ 100 EStG):
Pro Tag | Pro Woche | Pro Monat | Pro Jahr |
73,34 Euro | 513,34 Euro | 2.200 Euro | 24.600 Euro |
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