Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

18.09.2014 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Aufwendungen für „Herrenabende“ nicht abzugsfähig

| Für Sie sind Kundenbindung und Neukundengewinnung das A und O. Veranstaltungen in der Agentur sind daher für Sie ein Muss. Doch Vorsicht! Laden Sie Ihre langjährigen Kunden und Geschäftspartner zum „Herrenabend“ ein, können Sie die Aufwendungen dafür nicht als Betriebsausgaben abziehen. So sieht es jedenfalls das FG Düsseldorf. |