· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Geburtstagsfeier und Firmenjubiläum trennen
| Legen Sie Ihren runden Geburtstag mit dem Firmenjubiläum zusammen, ist kein Cent der Ausgaben als Betriebsausgaben abziehbar. Das lehrt eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.2.2011, Az. 12 K 12087/07 ; Abruf-Nr. 113752 ). |
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 3 | ID 30441700