· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
In diesen Fällen sind die Beiträge für einen Business- oder Wirtschaftsclub abzugsfähig
von Daniel Ziska, Steuerberater, GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin/Bern
| Im angenehmen Ambiente eines Business- oder Wirtschaftsclubs lassen sich gut Geschäfte machen. Auch Agenturinhaber schätzen das. Aber lassen sich die Mitgliedsbeiträge auch steuerlich als Betriebsausgaben abziehen? Ja, wenn man weiß, worauf Finanzverwaltung und Gerichte achten, und seine Nutzung des Clubs darauf ausrichtet. |
Attraktivität von Business- oder Wirtschaftsclubs
In vielen Städten findet man Business- oder Wirtschaftsclubs, die das unternehmerische Leben vereinfachen wollen: Sie stellen ihren Mitgliedern Räume zur Verfügung, betreiben ein gehobenes Restaurant und organisieren verschiedene Events für Ihre Mitglieder, um den Austausch zwischen ihnen zu fördern. Die Clubs haben ihre Räume in guter Lage und zeichnen sich durch ein exklusives Ambiente aus. Die Clubs selbst werden als Wirtschaftsunternehmen geführt.
Clubbeiträge im Visier der Betriebsprüfer
Regelmäßig ist es so, dass diese Clubbeiträge bei Betriebsprüfungen vom Prüfer herausgezogen werden und eine private Mitveranlassung der Unternehmerin oder des Unternehmers gesehen wird und diese Beiträge als Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.
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