· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Investitionsabzugsbetrag bei geplanter Betriebsübergabe
| Beantragen Sie in Ihrer Steuererklärung den 40-prozentigen Betriebsausgabenabzug für geplante Investitionen und wissen Sie dabei schon, dass die Investition nicht mehr Sie, sondern Ihr Betriebsübernehmer realisiert, ist der Abzug nicht zu gewähren. So sieht es jedenfalls das FG Niedersachsen (Urteil vom 11.4.2012, Az. 4 K 210/11 ; Az. der Revision beim BFH: IV R 14/12 ). Im Umkehrschluss heißt das für Sie: Ist die Betriebsübergabe im Zeitpunkt der Abgabe der Gewinnermittlung nachweislich noch kein Thema, steht dem Abzug des Investitionsabzugsbetrags nichts im Wege. |
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 3 | ID 34702790