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18.02.2016 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Kein Abzug für gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer

| Der Große Senat des BFH lehnt eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung der Aufwendungen für gemischt genutzte Räume als häusliches Arbeitszimmer ab. Ein häusliches Arbeitszimmer setze neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass dieser ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehle es hieran, so seien die Aufwendungen insgesamt nicht abziehbar (BFH, Beschluss vom 27.7.2015, Az. GrS 1/14, Abruf-Nr. 183407 ). |