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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben/Kfz-Kosten

Investitionsabzugsbetrag: Problem „Firmenwagen ohne Fahrtenbuch“ kennen und lösen

| Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Ihnen, auch Aufwendungen für nur geplante Investitionen in Ihrer Agentur gewinn- und damit steuermindernd geltend zu machen. Aufpassen müssen Sie allerdings, wenn es sich bei der beabsichtigten Investition um einen Firmenwagen handelt, der auch privat genutzt wird. Dann streicht Ihnen die Finanzverwaltung den Investitionsabzugsbetrag nämlich rückwirkend, wenn Sie die Privatnutzung nicht per Fahrtenbuch, sondern mit der Ein-Prozent-Regelung ermitteln. |

 

Die drei Grundregeln zum Investitionsabzugsbetrag

Der 40-prozentige Investitionsabzugsbetrag ist insbesondere an drei Voraussetzungen geknüpft (§ 7g EStG):

 

  • 1. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern darf der Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 100.000 Euro betragen. Bei Bilanzierern darf der Wert des Betriebsvermögens im Abzugsjahr nicht über 235.000 Euro liegen (§ 7g Abs. 1 Nr. 1a und c EStG).