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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben/Lohnsteuer

So wirkt sich die Bewirtung von Mitarbeitern und Kunden der Versicherungsagentur steuerlich aus

| Die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten steht regelmäßig im Fokus von allgemeinen Betriebsprüfungen und Lohnsteuer-Außenprüfungen in Versicherungsagenturen. Bewirten Sie als Agenturinhaber Ihre Mitarbeiter, stellt sich die Frage, ob die Bewirtung zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. Bei der Bewirtung von Kunden und Geschäftspartnern steht die Höhe der abzugsfähigen Betriebsausgaben im Mittelpunkt. WVV verschafft Ihnen einen Überblick, wie sich die Bewirtungskosten bei der Einkommen- und Lohnsteuer auswirken. |

Ausschließliche Bewirtung von Mitarbeitern

Bewirten Sie ausschließlich Mitarbeiter Ihrer Agentur, sind die Aufwendungen betrieblich veranlasst. Sie können die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Aus lohnsteuerrechtlicher Sicht müssen Sie unterscheiden, um welche Art von Essen es sich handelt.

 

Arbeitsessen

Die Aufwendungen für ein Arbeitsessen, bei dem sich Ihre Mitarbeiter in einer Gaststätte oder Ähnlichem treffen, um dienstliche Angelegenheiten zu besprechen, führen in Höhe ihres tatsächlichen Werts zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (H 19.6 Bewirtung von Arbeitnehmern, 2, Spiegelstrich Lohnsteuer-Hinweise).