· Fachbeitrag · Betriebseinnahmen
So sind Zahlungen des Vertreterversorgungswerks an den Versicherungsvertreter zu versteuern
von Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater Hans Walter Schoor, Kemmenau
| Versicherungsvertreter müssen die Zahlungen aus dem Vertreterversorgungswerk als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern, erhalten aber ab einem bestimmten Alter für diese Einkünfte den Altersentlastungsbetrag. Lernen Sie nachfolgend die steuerlichen Spielregeln kennen, damit Sie nicht zu viel Steuern zahlen müssen. |
Nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Die Zahlungen eines Versorgungswerks an einen früheren Vertreter sind als nachträgliche gewerbliche Einkünfte in voller Höhe steuerpflichtig und nicht nur mit dem Ertrags- bzw. Besteuerungsanteil. Sie unterliegen aber nicht mehr der Gewerbesteuer.
Zahlungen des Versorgungswerks voll steuerpflichtig
Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass die Zahlungen eines Versorgungswerks an einen früheren Vertreter als nachträgliche gewerbliche Einkünfte in voller Höhe zu versteuern sind (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 24 Nr. 2 EStG).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig