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· Fachbeitrag · Betriebsprüfung

Betriebsprüfung bei Versicherungsvertretern: Schwerpunkte der Prüfer im Überblick - Teil I

von Steuerberater Daniel Scherf, Gesellschafter der Steuerkanzlei Scherf, Wirth und Zobel, Bamberg

| Betriebsprüfungen bei Versicherungsvertretern führen häufig zu beträchtlichen Steuernachzahlungen. Denn das Fehlerpotenzial ist groß. In der Praxis haben sich daher bestimmte Prüfungsschwerpunkte herauskristallisiert. Diese stellen wir Ihnen in einer Beitragsserie vor, sortiert nach Einnahmen, Ausgaben sowie Rückstellungen. Im ersten Teil erfahren Sie alles über die Prüfungsschwerpunkte auf der Einnahmenseite des Versicherungsvertreters. |

Sachleistungen und Nutzungsvorteile

Neben den Provisionen müssen Sie auch alle Sachleistungen und Nutzungsvorteile als Betriebseinnahme erfassen, die Ihnen vom Versicherer gewährt werden, um Sie für erbrachte Leistungen zu belohnen und zu Mehrleistungen zu motivieren.

 

Incentive-Reise und andere Belohnungen

Betriebseinnahmen können - neben Geld - auch in Form von Sachleistungen und Nutzungsvorteilen erzielt werden (BFH, Urteil vom 3.12.1987, Az. IV R 41/85). Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebseinnahme ist, dass die Zuwendung „betrieblich veranlasst“ ist, also ein objektiver wirtschaftlicher oder sachlicher Zusammenhang zur Versicherungsagentur besteht. Zu den Betriebseinnahmen zählen daher auch vom Versicherer erstattete Reisekosten, Boni, Jubiläums- oder Sonderzahlungen. Und auch eine Incentive-Reise gehört dazu, die Sie im Rahmen eines vom Versicherer ausgeschriebenen Wettbewerbs gewonnen haben (BFH, Urteil vom 20.4.1989, Az. IV R 106/87).