· Nachricht · Bilanz
Neues zu Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen
| Der BFH hat entschieden, dass für Verpflichtungen zur Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungen Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden sind. Das BMF hat jetzt klargestellt, wie die Rückstellungen anzusetzen und zu bewerten sind. |
Weiterführender Hinweis
Quelle: ID 36932320