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· Fachbeitrag · Bilanz

Rückstellung für Vertragsstorno passivieren

| Ein Leser fragt: Darf ich für mögliches Vertragsstorno eine Rückstellung bilden? Die Antwort lautet: Ja. Aber dafür gelten bestimmte Spielregeln. |

 

Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit

Das Risiko eines Provisionsausfalls und einer Rückbelastung bereits erhaltener Provisionen innerhalb des Provisionshaftungszeitraums ist eine ungewisse Verbindlichkeit. Für diese müssen Sie eine gewinnmindernde Rückstellung in der Bilanz bilden (OFD Niedersachsen, Verfügung vom 01.08.2014, Tz. 4).

 

Berechnung der Stornoquote

Die Stornoquote wird auf Basis der stornierten Verträge und der damit verbundenen Provisionsrückzahlungen der letzten drei Jahre auf den zu beurteilenden Bilanzstichtag ermittelt. Bei der Bildung der Rückstellung gehen Sie entsprechend der OFD Niedersachsen wie folgt vor: