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Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
| Die OFD Niedersachsen erläutert ausführlich, welche Spielregeln gelten, wenn Sie eine Rückstellung bilden für Zuwendungen an Ihre Mitarbeiter anlässlich eines Dienstjubiläums. |
Weiterführender Hinweis
- OFD Niedersachsen, Verfügung vom 06.02.2017, Az. S 2137 - 48 - St 221/St 222, Abruf-Nr. 192449
Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 1 | ID 44583916