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Rückstellungen bei Versicherungsvertretern vor dem BFH
| Der BFH wird am 13.07.2017 über Rückstellungen wegen einer Nachbetreuungsverpflichtung verhandeln (Az. des BFH: IV R 34/14 ). |
Konkret geht es um folgende Fragen:
- Kann eine OHG eine Rückstellung wegen Nachbetreuungspflichten für Lebensversicherungsverträge bilden, wenn der Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen nicht von ihr selbst, sondern lange vor ihrer Gründung von ihren Gesellschaftern abgeschlossen worden ist?
- Haben die Gesellschafter die ihnen persönlich obliegende Nachbetreuungsverpflichtung bei Gründung der OHG in diese eingebracht?
- In welcher Höhe ist die Rückstellung ggf. zu passivieren?
- Hätten die Gesellschafter zum Verfahren beigeladen werden müssen?
Quelle: ID 44759952