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· Nachricht · Buchführung

Reduzierung der Aufbewahrungsfristen geplant

| Im Steuerrecht sollen Unterlagen, die bisher zehn Jahre lang aufbewahrt werden mussten, nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen. Ab 2015 soll diese Frist sogar auf sieben Jahre verkürzt werden. Entsprechende Änderungen sollen auch im Handelsgesetzbuch erfolgen. Das geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des „Jahressteuergesetz 2013“ hervor. |

Quelle: ID 34342020