· Fachbeitrag · Dienstwagen
Überlassung eines geleasten Pkw mit Barlohnumwandlung ‒ diese Details müssen Sie kennen
| Das Thema Überlassung eines geleasten Fahrzeugs mit Barlohnumwandlung rückt auch in Versicherungsagenturen mehr und mehr in den Fokus. Erfahren Sie daher, worauf bei einer Fahrzeugüberlassung mit Barlohn-/Gehaltsumwandlung zu achten ist und wann sie sich für Sie und Ihre Mitarbeiter lohnt. |
Überlassung eines Dienstwagens mit Barlohnumwandlung
Die wichtigste Frage zum Einstieg: Kann Barlohn aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht umgewandelt werden unter gleichzeitiger Überlassung eines Dienstwagens? Die Antwort lautet: Ja.
Aus lohnsteuerrechtlicher Sicht war die Umwandlung bisher schon unproblematisch. Aber die Sozialversicherungsträger waren viele Jahre der Ansicht, eine aus der Umwandlung von Bar- in Sachlohn resultierende Minderung der Bemessungsgrundlage für die SV-Beiträge wäre nicht möglich. Im Jahr 2010 haben sie sich jedoch darauf verständigt, der Rechtsprechung des BSG zu folgen. Somit mindert sich bei Überlassung eines Dienstwagens mit Barlohnumwandlung die beitragsrechtliche Bemessungsgrundlage (Spitzenorganisationen der Sozialversicherung, Besprechungsergebnis vom 02./03.11.2010, Abruf-Nr. 191423, BSG, Urteil vom 02.03.2010, Az. B 12 R 5/09, Abruf-Nr. 100819).
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