23.05.2014 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmerbegriff unabhängig vom Sozialversicherungsrecht
| Der steuerliche Arbeitnehmerbegriff ist eigenständiger Natur und nach den Grundsätzen des Steuerrechts auszulegen. Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung hat für die steuerrechtliche Beurteilung, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit vorliegt, keine Bindungswirkung. Das hat das FG Rheinland-Pfalz für den Fall eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses nochmals klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig