21.06.2013 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Arbeitsnachweise über Tätigkeit im Home-Office erbringen
| Bei steuersparenden Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten ist das Finanzamt seit jeher misstrauisch. Insbesondere, wenn der im Betrieb angestellte Ehegatte hauptsächlich von zu Hause aus arbeitet, erwartet das Finanzamt Stundennachweise, wie lange der Ehegatte mit welchen Themen an welchen Tagen beschäftigt war. Ohne diese Aufzeichnungen kann das Finanzamt das Arbeitsverhältnis als steuerlich unwirksam einstufen und den Betriebsausgabenabzug für die Lohnzahlungen versagen, entschied jetzt das FG Düsseldorf (Urteil vom 6.11.2012, Az. 9 K 2351/12; Abruf-Nr. 130047 ). |
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