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21.05.2014 · Fachbeitrag · Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Überteuertes Ehegatten-Arbeitsverhältnis trotzdem anzuerkennen

| Wird in einem steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnis ein überhöhter Arbeitslohn gezahlt, darf das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nicht einfach komplett verneinen. Es muss den angemessenen Teil des Lohns als Betriebsausgabe anerkennen. Das hat das FG Niedersachsen klargestellt. Im Urteilsfall hielt das FG einen Stundenlohn von 10 Euro für eine Tätigkeit als Bürogehilfin für angemessen. Der Ehemann hatte das Doppelte gezahlt (FG Niedersachsen, Urteil vom 7.1.2014, Az. 9 K 135/12; Abruf-Nr. 141186 ). |