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02.12.2013 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

Ehrenamtler können Verluste steuermindernd geltend machen

| Engagieren Sie sich ehrenamtlich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Künstler, bleiben im Jahr 2013 Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuer- und abgabenfrei. Die OFD Frankfurt hat darauf hingewiesen, dass Ehrenamtler sogar Verluste steuermindernd geltend machen können. |