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19.09.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

Investitionsabzugsbetrag auf anderes Wirtschaftsgut übertragbar

| Hat Ihre Agentur einen Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd geltend gemacht, fordert das Finanzamt die Steuervorteile zurück, wenn Sie die geplante Investition nicht innerhalb der nächsten drei Jahre tätigen. Diese Steuernachzahlung können Sie verhindern, wenn Sie eine andere Investition getätigt haben und den Investitionsabzugsbetrag quasi darauf „umschreiben“. Das ist zumindest die Auffassung des FG Sachsen. |