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· Fachbeitrag · Elektromobilität/Arbeitgeberleistungen

Diese Details zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern sollten Sie kennen

| Die Finanzverwaltung hat die Spielregeln für die steuerliche Überlassung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern präzisiert. Konkret sind es die Fälle, in denen die Überlassung nicht steuerfrei ist. Ein Überblick in WVV. |

von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

Überlassung zusätzlich ‒ ja oder nein?

Bei der Überlassung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer zu deren Privatnutzung ist zu entscheiden, ob diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt oder mittels Gehaltsumwandlung durchgeführt wird. Die lohnsteuerlichen Spielregeln sind unterschiedlich: