· Fachbeitrag · Elektromobilität/Arbeitgeberleistungen
Diese Details zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern sollten Sie kennen
| Die Finanzverwaltung hat die Spielregeln für die steuerliche Überlassung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern präzisiert. Konkret sind es die Fälle, in denen die Überlassung nicht steuerfrei ist. Ein Überblick in WVV. |
von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
Überlassung zusätzlich ‒ ja oder nein?
Bei der Überlassung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer zu deren Privatnutzung ist zu entscheiden, ob diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt oder mittels Gehaltsumwandlung durchgeführt wird. Die lohnsteuerlichen Spielregeln sind unterschiedlich:
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