· Nachricht · Elterngeld
Provisionen können Elterngeld erhöhen
| Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt eines Kindes zahlt, können das Elterngeld erhöhen, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden die Provisionen hingegen quartalsweise gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld nicht (BSG, Urteile vom 14.12.2017, Az. B 10 EG 4/17 R, Abruf-Nr. 198641 und Az. B 10 EG 7/17 R, Abruf-Nr. 198374 ). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 4 | ID 45071388