· Fachbeitrag · Familienverträge
Zuwendungsnießbrauch an einer Mietimmobilie als Steuersparmodell im Familienverbund
| Da Kinder oft über keine eigenen Einkünfte verfügen, ist die Einkünfteverlagerung auf den Nachwuchs ein beliebtes Steuersparmodell. Viele Eltern scheuen sich jedoch, ihr Vermögen (endgültig) zu übertragen. Handelt es sich bei den Einkünften um solche aus Vermietung und Verpachtung, ist eine Vermögensübertragung jedoch nicht unbedingt erforderlich. Der folgende Fall zeigt: ein unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch kann eine durchaus lohnenswerte Gestaltungsalternative sein. |
Zuwendungsnießbrauch führt zur Steuerersparnis
Agenturinhaber V hat eine Einkommensteuerbelastung von 40 Prozent. Zu seinem Vermögen gehört u. a. ein vermietetes Mehrfamilienhaus, das sein Vater 1962 errichtet hat. Er hat es 2005 geerbt. Das Haus ist vollständig abgeschrieben. Darlehensverpflichtungen bestehen auch nicht mehr. V erzielt mit der Mietimmobilie jährlich einen (durchschnittlichen) Überschuss von 25.000 Euro.
V hat einen 20-jährigen Sohn S, der als Student über keine Einkünfte verfügt.
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