· Fachbeitrag · Finanzierungs-LV
Die zehn größten steuerlichen Fallen bei der Finanzierungs-LV sicher umgehen
| Das Steueränderungsgesetz 1992 hat die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung von Lebensversicherungen verschärft, die im Erlebensfall zur Tilgung von Darlehen eingesetzt werden soll(t)en. Betroffen sind zwar Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Steuerschädlichkeit kann aber heute noch eintreten, wenn eine solche Versicherung erstmals zur Darlehenstilgung eingesetzt wird oder wenn bei Umschuldungen oder Darlehenstilgungen die Vorschriften nicht beachtet werden. WVV zeigt, wie sich die Steuerschädlichkeit sicher umgehen lässt. |
Raster für die steuerlichen Voraussetzungen
Steuerbegünstigung für vor 2005 abgeschlossene Kapitallebens- und aufgeschobene Rentenversicherungen bedeutet volle Steuerfreiheit der Überschussanteile, wenn sie unter anderem für mindestens zwölf Jahre und gegen laufende Beitragszahlung abgeschlossen wurden.
Soll mit der Versicherungsleistung ein Darlehen getilgt werden und wurde/wird die Versicherung zu diesem Zweck an den Kreditgeber (in der Regel sind das Bank oder Versicherungsgesellschaft) abgetreten, gelten zusätzliche Voraussetzungen (siehe nachfolgend).
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