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10.04.2015 · Fachbeitrag · Gebäudeversicherung

Entschädigung zum Neuwert kann steuerbare Einnahme sein

| Brennt das vermietete Gebäude ab und nimmt der Vermieter deshalb eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Anspruch, führen die Leistungen der Gebäudefeuerversicherung für den Brandschaden bei ihm bis zum Betrag der AfaA zu einer Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, soweit ihm die Zahlungen steuerlich zurechenbar sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Feuerversicherung zum Zeitwert oder zum gleitenden Neuwert entschädigt. Damit hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt. |