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· Fachbeitrag · GmbH/Betriebliche Altersversorgung

Teilzeitbeschäftigung eines GGf nach vollendetem 65. Lebensjahr: Streit um Deckelungsregelung

von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching

| Der Pensionsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf), der in Teilzeit weiter beschäftigt wird, ist nicht durch eine in der Pensionszusage enthaltene Obergrenze auf 75 Prozent der reduzierten (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt, wenn der GGf die ihm zugesagte Pension erdient hat. Das ist die Ansicht des FG Schleswig-Holstein. Diese muss der BFH noch prüfen. |

 

Weiterarbeit eines GGf in Teilzeit zu reduzierten Bezügen

Der Geschäftsführervertrag wurde mit Vollendung des 65. Lebensjahrs aufgehoben. Im Anschluss daran schloss die GmbH mit dem GGf einen neuen Geschäftsführeranstellungsvertrag mit zeitlich reduziertem Umfang und mit einer Vergütung von monatlich 1.500 Euro brutto. Die monatliche Pensionszahlung belief sich auf 3.417,10 Euro.

 

In der Pensionszusage war geregelt, dass