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· Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

Diese Neuigkeiten zum Investitionsabzugsbetrag sollten Sie kennen

| Der Investitionsabzugsbetrag ist eines der letzten Steuersparmodelle für kleine und mittelgroße Unternehmen. Kein Wunder, dass es zu § 7g Abs. 1 EStG viele Entscheidungen, Streitpunkte mit dem Finanzamt und Unsicherheiten in der Anwendung gibt. WVV bringt Sie auf den Stand der Dinge. |

Neues BMF-Schreiben - zeitliche Anwendungsregelungen

Das BMF hat ein neues Schreiben zur zeitlichen Anwendung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 20.03.2017, Az. IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02, Abruf-Nr. 192860; Randziffer [Rz.] 60):

 

  • IAB-Anwendungsregeln im Zeitverlauf
Wirtschaftsjahre bis 2015

Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01.01.2016 geendet haben, gelten noch die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 20.11.2013 (Az. IV C 6 - S 2139-b/07/10002, Abruf-Nr. 133741).

  • Ausnahme 1: Die Rz. 26 und 69 des BMF-Schreibens vom 20.11.2013 sind nicht mehr anzuwenden.
  • Ausnahme 2: Die Rz. 22, 32, 33, 46-49 und 58 des BMF-Schreibens vom 20.03.2017 gelten entsprechend.
Wirtschaftsjahre ab 2016

Für Wirtschaftsjahre ab dem 01.01.2016 sind die Regelungen des BMF-Schreibens vom 20.03.2017 anzuwenden.