· Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
Nachträglicher Investitionsabzugsbetrag: BFH erlaubt Kompensation von BP-Mehrergebnissen
| Deutet sich für Ihre Agentur am Ende einer Betriebsprüfung (BP) an, dass der Gewinn erhöht und Steuernachzahlungen fällig werden, sollten Sie einen Blick in die „BP-nahe“ Zukunft werfen. Haben Sie innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Jahr des Prüfungszeitraums ins bewegliche Anlagevermögen investiert und bestand schon im Prüfungszeitraum eine (vage) Investitionsabsicht, können Sie einen Investitionsabzugsbetrag beantragen und das Mehrergebnis aus der BP so kompensieren. |
Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags im Anschluss an BP
In einer Agentur fand für die Jahre 2012 bis 2014 eine BP statt, die im Jahr 2014 zu Gewinnerhöhungen von 20.000 Euro führte. Da die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG erfüllt waren, beantragt der Agenturinhaber im Anschluss an die BP im Juni 2016 für das Prüfungsjahr 2014 einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 20.000 Euro. Der Abzugsbetrag bezieht sich auf einen Pkw, den der Agenturinhaber im Januar 2016 für 50.000 Euro angeschafft hat.
BFH erlaubt Investitionsabzugsbetrag für bereits erfolgte Investition
Der BFH gewährt in solchen Fällen den Abzug des Investitionsabzugsbetrags. Für die nachträgliche Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags ist nur maßgeblich, ob im Jahr 2014 tatsächlich eine Investitionsabsicht bestand.
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