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08.05.2018 · Nachricht · Kapitalanlagen

Besteuerung von Kryptowährungen: Vorsicht 10-Jahres-Frist

| Beim Kauf und Verkauf von Bitcoins greifen normalerweise die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft. Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf mehr als 1 Jahr vergangen ist. Eine Ausnahme gilt aber, wenn Sie Bitcoins über einschlägige Börsen an andere Händler verleihen. Dann bleiben Veräußerungsgewinne nur dann steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf 10 Jahre vergangen sind. |