19.11.2014 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Angehörigen-Darlehen: Fiskus wendet BFH-Urteile noch nicht an
| Zinsen, die ein Steuerzahler aus einem Privatdarlehen an einen Familienangehörigen bezieht, unterliegen nach derzeitiger Gesetzeslage dem persönlichen Einkommensteuersatz, wenn der Darlehensnehmer die Zinsen steuerlich absetzt. Der BFH sieht das zwar anders, die Finanzämter setzen diese Urteile aber (noch) nicht um. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig