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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten

Aktuelle Rechtsprechung lehrt: Vorsicht beim elektronischen Fahrtenbuch

| Das Fahrtenbuch steht beim Finanzamt ganz oben auf der Prüfliste - auch bei Versicherungsvertretern. Haben Sie es nicht nahezu perfekt geführt, dann war die ganze Arbeit umsonst, und Ihnen droht eine Steuernachzahlung. Umso verlockender sind da die elektronischen Fahrtenbücher, die teils sogar eine GPS-gestützte Fahrterfassung anbieten und so fehlenden Fahrten und Rechenfehlern vorbeugen. WVV zeigt, worauf es ankommt, damit die Technik Ihnen bei einer Betriebsprüfung keinen teuren Strich durch die Rechnung macht. |

Hohe Anforderungen an das Fahrtenbuch

Die Finanzverwaltung stellt mit Rückendeckung des BFH sehr hohe Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Für dienstliche Fahrten sind nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) grundsätzlich folgende Angaben erforderlich:

 

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit