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Geänderte Bruttolistenpreisregelung für Elektrofahrzeuge ab 2013 geplant
| Bei der Bewertung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen soll es ab 2013 eine Verbesserung geben: Für diese Fahrzeuge soll die Ein-Prozent-Regelung zwar beibehalten, der Listenpreis aber um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Das geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des „Jahressteuergesetz 2013“ hervor. |
Weiter geplant ist Folgendes: Maximal möglich soll eine Reduzierung des Listenpreises um 10.000 Euro sein. Für nach dem 31. Dezember 2013 angeschaffte Fahrzeuge wird dieser Höchstbetrag um jährlich 500 Euro reduziert. Die Regelung wird außerdem zeitlich auf bis zum 31. Dezember 2022 erworbene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschränkt.
Quelle: ID 34361330