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(Zeitnahe) Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs
| Ein elektronisches Fahrtenbuch lässt sich bequem online führen. GPS-Fahrtenbuch-Lösungen versprechen die lückenlose Aufzeichnung aller relevanten Daten. Doch die Finanzverwaltung stellt sehr hohe Anforderungen an ein Fahrtenbuch ‒ auch an ein digitales. Diese Erfahrung hat jetzt auch ein Nutzer vor dem FG Niedersachsen gemacht. |
Es reicht laut FG zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht, dass ein technisches System die Fahrtwege unmittelbar elektronisch erfasst. Neben dem Bewegungsprofil müssen die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden (FG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2019, Az. 3 K 107/18, Abruf-Nr. 208370).
Wichtig | Der Nutzer des Fahrtenbuchs will mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH (Az. VI B 25/19) erreichen, dass der BFH das Urteil prüft.