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Kfz-Steuer ist auch bei Dieselfahrverbot in voller Höhe zu zahlen
| Die Kfz-Steuer muss auch bei einem Dieselfahrverbot in voller Höhe gezahlt werden. Mit dieser Entscheidung hat das FG Hamburg die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, dessen Pkw die Emissionsklasse Euro 5 erfüllte. |
Der Pkw-Halter hatte eine Herabsetzung der Kfz-Steuer begehrt. Das FG spielte da nicht mit (FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018, Az. 4 K 86/18, Abruf-Nr. 205909). Der Pkw-Halter hat gegen die nicht zugelassene Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Az. beim BFH: III B 2/19).
Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 3 | ID 45737858