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09.04.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Einbeziehung des Krankengelds in Progressionsvorbehalt

| Nach Ansicht des BFH ist es auch nach Einführung des sogenannten Basistarifs verfassungsrechtlich nicht bedenklich, dass zwar das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber das Krankentagegeld aus der privaten Krankenversicherung in den Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1b EStG einbezogen wird (BFH, Urteil vom 13.11.2014, Az. III R 36/13, Abruf-Nr. 175451 ). |